AGB

§ 1 Allgemeines / Lieferprogramm

  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vor­behaltlos ausführen.
  2. Alle den Vertrag betreffenden Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
  3. Sämtliche Kunststoff- und Aluminiumelemente werden hergestellt nach unseren jeweils gültigen technischen Leistungsbeschreibungen. Änderungen, die der technischen Weiterentwicklung dienen, bleiben uns grundsätzlich vorbehal­ten. Dies trifft insbesondere bei technischen Veränderungen nach erstellten Prospekten und Zeichnungen zu. Die Lieferung erfolgt unter ausschließlicher Zugrundelegung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

§ 2 Preisstellung / Preisbindung

  1. Alle Preise sind in Euro (€) zzgl. der gültigen ges. MwSt. dargestellt.
  2. Unsere Preise verstehen sich frachtfrei im Umkreis von 100km von unserem Firmensitz. (ausgenommen Mindermengen­zuschlag, siehe §2, Pkt. 3). Anlieferungen von mehr als 100km von unserem Firmensitz werden mit 100€ berechnet. Maßgebend für die Preisberechnung sind unsere am Tag des Einganges der schriftlichen Bestätigung gültigen Preise der Lieferanten.
  3. Grundlage der Preisfindung sind die jeweils gültigen Preislisten unserer Lieferanten. Die Preisfindung erfolgt innerhalb der jeweiligen Elementetypen entsprechend den vorgegebenen Rastermaßen. Aufpreise für vom Standard abweichende Profilkombinationen, Anschlussprofile, Dekore und Farbgestaltungen sowie sonstiges allgemeines Zubehör sind dem Elementetyp grundsätzlich hinzuzurechnen (siehe separat ausgewiesene Rubriken). Mehr­teilige Elemente können aus einzelnen Typen zusammengesetzt werden. Bei zusammengesetzten Elementekonstruktionen sind Fensterstatik, statische Bemessungen der Kopplungen und Baubarkeit der einzelnen Elementegrößen auch unter Einbeziehung der Transportmöglichkeiten zu beachten. Von der Preisliste abweichende Produktausführungen verursachen Mehrkosten und sind daher in jedem Fall bei Ihrem Kundenberater anzufragen.
  4. Mindermengen bis zu einem Warenwert von netto 1.000 € werden mit einem Zuschlag in Höhe von netto 25,00 € beaufschlagt.
  5. Baustellenanlieferungen sind grundsätzlich möglich und auf der Bestellung mit genauer Adresse und Telefonnummer anzugeben. Spätere Angaben oder Änderungen führen zu Verschiebungen bereits angegebener Termine. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Baustelle zum avisierten Liefertermin mit genügend Personal zum Abladen besetzt ist.

§ 3 Angebot und Annahme / Bestellung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Vertragsannahme­erklärung bedarf der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt ebenso für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
  2. Vor Auslieferung der Ware muss die komplette Ware bezahlt werden. (Vorkasse)
  3. Bestellungen nehmen wir nur schriftlich entgegen. In den Aufträgen bzw. Bestellungen sind die zu liefernden Größen als Blendrahmen-Außenmaße (BAM) zzgl. ggf. Anschlussprofile, Rollladenaufsatz­elemente etc. in mm anzugeben. Bei benötigten Rollladenführungsschienen ist immer die Ausbildung des unteren Abschlusses anzugeben. Bei mehrteiligen Elementen mit eingeschraubten Pfosten ist das Breiten- bzw. Höhenmaß von Außenkante Blendrahmen bis Mitte Pfosten anzugeben. Die Höhenangabe bei Haustüren erfolgt von OKFF bis Blendrahmen- Außenkante. Bei Sonderkonstruktionen ist grundsätzlich eine vollständig bemaßte, maßstabs­gerechte Skizze der Bestellung beizufügen. Bei Elementskizzen grundsätzlich anzugeben sind:
    • Ansicht von innen oder von außen
    • Öffnungsart nach innen oder außen
    • DIN Anschlag rechts oder links

    Sollten diese Angaben fehlen, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass es sich um eine Zeichnung mit Ansicht von innen, mit Öffnungsart nach innen öffnend handelt. Alle Bestellmaße bitte in Millimeter angeben.

    Der Besteller ist eigenverantwortlich für evtl. notwendige Angaben hinsichtlich Ein­bauhöhe, Windlast oder sonstige regionale Anforderungen (Beachte auch die Wind­widerstandsklasse nach DIN EN 13659 von 2004 oder in der jeweiligen aktualisierten Fassung). Bei Bestellungen ohne Glas geben wir grundsätzlich keine Gewähr für die Richtigkeit der von uns angegebenen Glasmaße. Bei kurzfristigen Aufträgen sind Änderungen nach Bestelleingang nicht mehr möglich.

  4. Da es sich bei allen Bestellungen um Maßanfertigungen handelt, sind die Elemen­te vom Umtausch ausgeschlossen. Zeichnungen oder Abbildungen in unseren Angeboten, Preislisten oder Katalogen dienen lediglich als Anhaltspunkte für die Art und Beschaffenheit der Ware, ohne dass dort enthaltene Maße, Preise oder Eigenschaften verbindlich zugesichert werden.
  5. Sollte das Aufmaßblatt durch unseren Mitarbeiter ausgefüllt werden, so ist er in diesem Falle Erfüllungsgehilfe des Fachhändlers. Für die Richtigkeit der Angaben in den Bestellungen bzw. für die Überprüfung der folgenden Auftrags­bestätigung zeichnet der Fachhändler eigenverantwortlich.
    Bei Bestellungen aufgrund bereits erfolgter Preisanfragen sind genaue Angaben (Nr. des Angebotes, Datum, Sachbearbeiter) erforderlich.

§ 4 Auftragsbestätigung, Stornierung, Änderung

  1. Bei jeder Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung (i.d.R. nach 1–3 Arbeitstagen). Auftragsbestätigungen sind vom Kunden eingehend zu prüfen und schriftlich rück zu bestätigen. Diese stellt für uns die Basis für die Bestellung dar. Die Prüfung der Auftragsbestätigung dient dem Abgleich Ihrer Bestellung mit Ihrem Auftrag sowie der Bestellung an uns. Evtl. durch die Auf­tragsbearbeiter falsch bestätigte oder interpretierte Auftragsbestätigungen, die nicht bei der Freigabe beanstandet oder korrigiert wurden, berechtigen nicht zu Ersatzleistungen und die Ware ist abzunehmen. Verspätete Auftragsfreigaben (i.d.R. nach 3 AT) ändern den bestätigten Liefertermin. Erst mit der Freigabe der Aufträge beginnt die avisierte Lieferzeit. Evtl. Zahlungsverzug unterbricht die Lieferzeitangaben.
  2. Änderungen nach schriftlicher Freigabe der Auftragsbestätigung sind nicht mehr möglich. Danach besteht lediglich die Möglichkeit der Stornierung. Bei Stornierungen rückbestätigter Auftragsbestätigungen/Positionen werden folgende Aufwandserstattungen erhoben:

    Eilaufträge
    – Innerhalb von 1 Tag nach Rückbestätigung der AB: 100 % des Auftragswertes/ Position. Die gefertigte Ware steht dem Kunden zur Verfügung.

    Standardaufträge
    – Innerhalb von 2 Tagen nach Rückbestätigung der AB: 30 % des Auftragswertes/ Position
    – Ab 3. Tag nach Rückbestätigung der AB: 100 % des Auftragswertes/Position.

    Die gefertigte Ware steht dem Kunden zur Verfügung.
    Für geänderte Positionen muss eine neue Bestellung erfolgen.
    Für die Richtigkeit von telefonischen Angaben und Aufträgen übernehmen wir keine Verantwortung. Die Basis hierzu ist grundsätzlich die Ausführung gemäß Freigabe und Rückbestätigung unserer Auftragsbestätigung. Für Reklamationen, die durch Nichtbeachtung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

    Bei häufigen Änderungen der Aufträge behalten wir uns vor, ab der 2. Änderung eine Aufwandserstattung in Höhe von 30,00 € pro Änderung zu berechnen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  1. Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin ist ein Plantermin, somit kein Fixtermin. Der konkrete Liefertermin wird Ihnen jeweils vor Auslieferung über die Versandankündigung mitgeteilt. Eine Lieferfrist beginnt erst dann, wenn sämtliche zur Durchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen bzw. eine kurzfristige schriftliche Rückbestätigung unserer Auftragsbestätigung durch den Kunden vorliegt. Erfolgt dies seitens des Kunden nicht, kann der bestätigte Liefertermin nicht eingehalten werden und es erfolgt die Umplanung in eine nächste Liefertour.
  2. Evtl. notwendige Lieferterminänderungen (-verschiebungen) berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz.
  3. Vom Besteller vorgegebene Lieferwünsche bedürfen der schriftlichen Bestäti­gung.
  4. Liefer- und Leistungsverzug aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Er­eignissen, die von uns nicht zu vertreten sind, befreien uns für die Dauer Ihrer Auswirkung von unserer Leistungspflicht bzw. berechtigen uns im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, ganz oder teilweise von diesem zurückzutreten.

§ 6 Anlieferung

  1. Unsere Elemente werden durch eigene Lkws oder Speditionen ausgeliefert. Die Lieferung ist auf Vollständigkeit, die Elemente und das Zubehör auf Glasbruch oder Kratzer etc. zu prüfen. Beanstandungen sind auf dem Lieferschein zu vermerken. Eine Bestätigung “Ware unter Vorbehalt angenommen” ist nach den allg. deutschen Spediteurbedingungen nicht rechtmäßig. Für nachträgliche Beanstandungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Besteller hat Sorge zu tragen, dass eigenes Personal zum Entladen bereitsteht. Der Versand von Kleinmaterialien kann auch über Paketdienste erfolgen. Die entstehenden Versandkosten sind vom Besteller zu tragen.
  2. Bei Elementen mit einer unhandlichen Größe wird das Glas nach unserem Ermessen lose mitgeliefert. Die Verglasung muss bauseits erfolgen. Der ent­stehende Montageaufwand für die Verglasung oder sonstige transporttechnisch lose mitgelieferte Bauteile ist vom Besteller zu tragen.
  3. Alle Elemente werden i.d.R. in geschlossenen Fahrzeugen angeliefert. Der Laderaum dieser Fahrzeuge ist ca. 6,00 m lang und 2,45 m tief und ca. 2,70 m hoch. Da die Elemente stehend transportiert werden, ergibt sich aus der Laderaumgröße die maximale Elementegröße. Bitte beachten Sie, dass die Elemente i.d.R. auf Transportleihgestellen ausgeliefert werden. Hierbei ist von der Ladehöhe ca. 30 cm für das Gestell abzuziehen.
  4. Wir verzichten nicht zuletzt im Interesse unserer Kunden und der Umwelt auf umfangreiches Verpackungsmaterial. Die Transportgestelle aus Stahl sind nicht für eine langfristige Lagerung der Elemente oder z.B. von Altfenstern vorgesehen. Sie sind in jedem Fall kurzfristig für den Rücktransport am Firmensitz zur Verfügung zu stellen. Eine kostenfreie Abholung erfolgt innerhalb der turnusmäßigen Be­lieferung. Bei Nichtrückgabe sind wir berechtigt, Ihnen den Warenwert in Höhe von 576,00 € netto je Gestell zzgl. gesetzl. MwSt. zu berechnen.

    Gefahrübergang

    Wir tragen die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Sofern der Besteller mit der Abnahme in Verzug gerät, geht die Gefahr auf ihn über und er ist verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 7 Gewährleistung

Wir übernehmen für die von uns gelieferten Erzeugnisse wie folgt Gewähr:

  1. Der Besteller verpflichtet sich, Lieferungen auf erkennbare Mängel und Falschlie­ferungen hin sofort zu untersuchen und unverzüglich zu rügen. Mit rügeloser An­nahme wird eine spätere Geltendmachung derartiger Mängel ausgeschlossen. Der Besteller verpflichtet sich, dem Frachtführer oder Spediteur ein Protokoll zu übergeben, aus welchem sich die genauen Mängel ergeben und dieses Protokoll von Frachtführer oder Spediteur gegenzeichnen zu lassen. Mit dem Einbau von Erzeugnissen mit erkennbaren Mängeln oder Falschlieferungen erlischt jedes Gewährleistungsrecht.
  2. Handelsübliche Toleranzen bedeuten keine Mangelhaftigkeit; insbesondere bei der Beurteilung von Riefen und Kratzern, Läufern, Tropfkanten, Lackaufkochun­gen, Schmutzeinschlüssen sowie Pickeln oder pockenartigen Erhebungen. Diese sind dann nicht als Mängel zu bewerten, sofern sie nur einzeln auftreten und bei normaler Beleuchtung ohne direktes Gegenlicht bei senkrechter Betrachtung auf einen Abstand von 3 Metern nicht mehr sichtbar sind. Eine Markierung dieser Punkte darf zuvor nicht erfolgen. Dies gilt auch bei Einschlüssen, Blasen, Punkten oder Flecken im.
  3. Farbabweichungen: Farbige oder beschichtete Bauteile können aufgrund ihrer materialtypischen Eigenschaften und / oder des jeweiligen Beschichtungsverfahrens Farbunter­schiede aufweisen. Auch bei der Beschichtung bzw. Behandlung von gleich­artigen Materialien können bspw. bei der Nachlieferung von Einzelteilen oder bei der Herstellung der Produkte in unterschiedlichen Chargen, Farbunterschiede nicht ausgeschlossen werden. Verborgene Mängel müssen unverzüglich, spätes­tens innerhalb einer Woche nach Ihrer Entdeckung, schriftlich angezeigt werden.

    Es gelten folgende Gewährleistungsfristen:
    3.1 Fünf Jahre auf die Grundkonstruktion ohne Füllungen und Beschlag
    3.2. Fünf Jahre auf Glas für den Fall des Anlaufens im Luftzwischenraum der Isolier­glaseinheiten; Ausnahmen werden gesondert bekannt gegeben.
    3.3. Zwei Jahre auf Lackbeständigkeit und Farbechtheit der Profile sowie Dekorprofile
    3.4. Zwei Jahre auf Füllungen
    3.5. 6 Monate auf bewegliche und motorische Bauteile (Beschlag, Motoren etc.)
    Oberflächenfehler auf nach dem Einbau nicht sichtbaren Flächen gelten nicht als Mangel.
    Wir treten bereits jetzt unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorliefe­ranten bei Glas, Füllungen oder Beschlägen an den Besteller ab. Der Besteller kann Gewährleistungsansprüche gegen uns nur geltend machen, wenn er zuvor erfolglos unseren Vorlieferanten aufgrund der abgetretenen Gewährleistungsansprüche ge­richtlich in Anspruch genommen hat.

  4. Wir sind von jeder Gewährleistungspflicht frei, sofern unsere Betriebs-, Monta­ge- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt werden. Die Gewährleistung entfällt bei allen Elementen, deren Größen außerhalb der jeweiligen Maßbegrenzung liegen sowie bei Anlagen, die aus mehreren Teilen bestehen, für die vom Be­steller keine zusätzlichen Verstärkungen mit Anschlussmöglichkeiten an den Baukörper berücksichtigt wurden. Grundlagen sind die RAL-Gütevorschriften und die Vorgaben des Systemgebers.
  5. Wir haben das Recht, unsere Gewährleistungsverpflichtung durch Nachbesse­rung in unseren Werkstätten oder am Verwendungsort bzw. durch Neu- oder Ersatzlieferungen zu erfüllen. Anerkannte Reklamationen werden nur in Bezug auf Materialeinsatz von uns erledigt. Sämtliche anfallenden Nebenkosten, wie z.B. Montage, An- bzw. Abfahrt, Konventionalstrafen oder Rechnungskürzungen des Kunden des Bestellers werden von der Firma MM-Fenstertechnik GmbH nicht anerkannt. Darü­ber hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Für die sachgerechte Montage der Elemente ist der Besteller (Fachbauleiter) gemäß VOB sowie aktuellem Stand der RAL Gütegemeinschaft verantwortlich. Folgeschäden, die durch unsachgemäße Montage entstehen, erkennen wir nicht an.
  6. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuhalten.
  7. Oberflächenbeschädigungen, Glasbruch und sonstige offene Mängel werden im eingebauten Zustand nicht anerkannt!

§ 8 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Ver­richtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vor. Schadenersatzansprüche wegen einfacher Fahrlässig­keit bestehen nur dann, wenn ansonsten nach umfassender Würdigung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall die unangemessene Benachteiligung des Bestellers festgestellt werden würde.
  2. Es gelten ausschließlich die getroffenen Konditionsvereinbarungen lt. unserem Konditionsblatt. Andere Vereinbarungen erkennen wir nicht an. Diese Preisliste ist mit großer Sorgfalt erstellt worden, trotzdem können wir nicht für die Folgen haften, die aus eventuellen Druckfehlern entstehen können. Die Preislisten gelten bis auf Widerruf.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Wir gewähren 3 % Skonto bei Vorkasse.
  2. Unsere Mitarbeiter sowie sonstige Erfüllungsgehilfen haben keine Inkassovoll­macht, so dass nicht mit befreiender Wirkung an sie gezahlt werden kann, es sei denn, sie legen eine entsprechende Inkassovollmacht vor.
  3. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur bei fälligen, unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Bei laufender Geschäftsverbindung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderungen.
  2. Die Verarbeitung dieser Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i.S. des § 950 BGB, ohne uns insoweit zu verpflichten. Bei Verarbeitung von Ware, die nicht in unserem Eigentum steht, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware gem. §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer gemäß den entsprechenden Vorschriften.
  3. Der Besteller verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte er­forderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pfändung und Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen, bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 11 Gerichtsstand

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, das für uns örtliche und sachliche zuständige Gericht. Dies gilt auch bei Urkunden und Wechselprozessen.

§ 12 Profilsysteme / Konstruktionen / Technische Hinweise

  1. Der verwendete Werkstoff ist PVC hart nach DIN 7748 PVC U. Im Profilinneren kann Recyclingmaterial eingesetzt werden. Die Oberfläche der weißen Profile ist glatt, die folierten Oberflächen sind profiliert oder glatt.
  2. Die Fenster sind auf sichtbaren Seiten mit einer verwitterungsfähigen Folie beklebt. Diese muss sofort nach der Lieferung entfernt werden.
  3. Der Lieferstandard für Fenster / Fenstertüren entspricht den Anforderungen der B2/A7. Höhere Anforderungen können auf Anfrage erfüllt werden. Hierzu sind Zusatzmaßnahmen erforderlich (Mehrpreis!).

Glas
Standardwärmeschutzglas ist Isolierglas UG 1.1 W/m2K (4/16/4) inkl. warme Kante (Farbe schwarz) im Fensterpreis inkl. die Verklebung der Isolierglasscheiben ist Lie­ferstandard (ausgenommen Festverglasung und große Scheiben der Schiebeanlagen, inkl. Hebe-Schiebe-Türen).

Ersatzscheiben
Glas ist ein sehr leicht zu Bruch gehender Artikel. Wir bitten daher um Verständnis, dass, wenn ein Fenster mit defekter Scheibe geliefert werden sollte, wir ausschließ­lich eine kostenfreie Nachlieferung der Scheibe gewähren und nicht für die ent­stehenden Aufwendungen aufkommen. Diese gehen zu Ihren Lasten.
Bei verklebten Scheiben wird i.d.R. ein neuer Flügel geliefert. Dies beschleunigt den Scheibenwechsel. Die entstehenden Austauschkosten gehen zu Ihren Lasten.
Bei Neubestellung von Scheiben können diese mit Flügel geordert werden. Die Kosten für den Flügel werden auf Basis der Preisliste berechnet.
Bei eigenständigem Verkleben der Isolierglasscheiben ist ein mit dem Randverbund verträgliches Klebemittel zu verwenden! Die technischen Parameter fragen Sie bitte an. Bei Bedarf kann ein Reparatur-Klebeset geordert werden.
Für evtl. Glasreklamationen gelten grundsätzlich die visuellen Richtlinien der Isolier­glashersteller.
Für die vorgegebene Glasstatik bzw. den Einsatz von speziellen Glasaufbauten (TRAV o.ä.) ist grundsätzlich der Besteller verantwortlich.
Die Glasstatik ist abhängig vom Einsatz der Fenster / Türen in Bezug auf Höhe, Windlastzone, länderbezogene Flächen, baurechtlichen Vorgaben etc. Die Prüfung und Freigabe dieser obliegt dem Fachhändler. Für evtl. spätere Reklamationen kann die Firma MM-Fenstertechnik GmbH nicht haftbar gemacht werden. Evtl. sich aus den vorgenannten Gründen ergebende Änderungen der Glasausführung können Änderungen der Preise, Lieferzeiten und Liefermöglichkeiten hervorrufen. Im übrigen wird hierbei auch auf die DIN 18008 verwiesen (Einsatz von bruchsicherem Glas bis 0,8 m von frei zugänglichen Flächen ab Oberkante Fußboden etc.). Auch hier obliegt die Verantwortung der Einhaltung der DIN dem Besteller.

Beschlag/Olive
Abweichende Griffsitzhöhen sind auf Anfrage gegen einen Mehrpreis von 50,00 €/Flügel abzgl. Händlerrabatt zzgl. ges. MwSt. möglich.

  • verdeckt liegender Einhand-DK-Beschlag, System GU inkl. Flügelheber (ab Flügel­außenmaß 791 mm) und Fehlbedienungssperre
  • Basissicherheit serienmäßig mit Pilzkopfverriegelung und 2 Sicherheitsschließteilen
  • bei Balkontüren sind zusätzlich Schnäpper und Griffschale inkl.

Bei innenseitig sichtbaren Beschlagsteilen ist die Beschlags- u. Olivenfarbe wie folgt:

  • bei innenseitig weißen Fenstern: Standardolive weiß
  • bei innenseitig farbigen Fenstern: Standardolive F9
  • bei Seitenverhältnis über 1 : 1,2 nur Kipp möglich
  • bei Kippflügeln mit Oberlichtöffnern ist der Einsatz von Putz- und Fangscheren vorgeschrieben
  • Standardentwässerungen nach vorn (nach unten auf Wunsch möglich) – bei Aus­führungen mit Alu-Deckschale – generell nach unten

Wasserschlitzkappen lose im Beipack

  • bei weißen Fenstern weiß
  • bei außen farbigen Fenstern erfolgt der Einsatz von braunen oder unifarbenen, ähnlich den Folien eingefärbten Wasserschlitzkappen

Verstärkungen

  • alle Stahlprofile galvanisch- bzw. feuerverzinkt

Der Einsatz von Stahlprofilen richtet sich nach den statischen Anforderungen und wird ggf. zusätzlich berechnet.

Dichtungen

  • vorrangig anextrudierte aber getrennt recyclebare Dichtungen
  • bei eventuellen Beschädigungen können neue Dichtungen nur über eine Reparatur­dichtung eingesetzt werden.

Dübelbohrungen
Auf Wunsch bekommen sie Dübellöcher ohne Mehrpreis in 6,0 mm Durchmesser (links und rechts im Rahmen­profil)

Rollladen
Bitte beachten Sie die Hinweise in der separaten Rollladenpreisliste im Kapitel Roll­ladensysteme bei Kombination der verschiedenen Fenstersysteme mit Rollläden!

Wartungs- und Bedienungsanleitungen
Besondere Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fenster, Beschläge und Rollläden stehen abrufbar bei uns bereit.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirk­samkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu ersetzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht: Dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag.