- MM-Fenstertechnik
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Sollten diese Angaben fehlen, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass es sich um eine Zeichnung mit Ansicht von innen, mit Öffnungsart nach innen öffnend handelt. Alle Bestellmaße bitte in Millimeter angeben.
Der Besteller ist eigenverantwortlich für evtl. notwendige Angaben hinsichtlich Einbauhöhe, Windlast oder sonstige regionale Anforderungen (Beachte auch die Windwiderstandsklasse nach DIN EN 13659 von 2004 oder in der jeweiligen aktualisierten Fassung). Bei Bestellungen ohne Glas geben wir grundsätzlich keine Gewähr für die Richtigkeit der von uns angegebenen Glasmaße. Bei kurzfristigen Aufträgen sind Änderungen nach Bestelleingang nicht mehr möglich.
Änderungen nach schriftlicher Freigabe der Auftragsbestätigung sind nicht mehr möglich. Danach besteht lediglich die Möglichkeit der Stornierung. Bei Stornierungen rückbestätigter Auftragsbestätigungen/Positionen werden folgende Aufwandserstattungen erhoben:
Eilaufträge
– Innerhalb von 1 Tag nach Rückbestätigung der AB: 100 % des Auftragswertes/ Position. Die gefertigte Ware steht dem Kunden zur Verfügung.
Standardaufträge
– Innerhalb von 2 Tagen nach Rückbestätigung der AB: 30 % des Auftragswertes/ Position
– Ab 3. Tag nach Rückbestätigung der AB: 100 % des Auftragswertes/Position.
Die gefertigte Ware steht dem Kunden zur Verfügung.
Für geänderte Positionen muss eine neue Bestellung erfolgen.
Für die Richtigkeit von telefonischen Angaben und Aufträgen übernehmen wir keine Verantwortung. Die Basis hierzu ist grundsätzlich die Ausführung gemäß Freigabe und Rückbestätigung unserer Auftragsbestätigung. Für Reklamationen, die durch Nichtbeachtung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Bei häufigen Änderungen der Aufträge behalten wir uns vor, ab der 2. Änderung eine Aufwandserstattung in Höhe von 30,00 € pro Änderung zu berechnen.
Gefahrübergang
Wir tragen die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Sofern der Besteller mit der Abnahme in Verzug gerät, geht die Gefahr auf ihn über und er ist verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Wir übernehmen für die von uns gelieferten Erzeugnisse wie folgt Gewähr:
Es gelten folgende Gewährleistungsfristen:
3.1 Fünf Jahre auf die Grundkonstruktion ohne Füllungen und Beschlag
3.2. Fünf Jahre auf Glas für den Fall des Anlaufens im Luftzwischenraum der Isolierglaseinheiten; Ausnahmen werden gesondert bekannt gegeben.
3.3. Zwei Jahre auf Lackbeständigkeit und Farbechtheit der Profile sowie Dekorprofile
3.4. Zwei Jahre auf Füllungen
3.5. 6 Monate auf bewegliche und motorische Bauteile (Beschlag, Motoren etc.)
Oberflächenfehler auf nach dem Einbau nicht sichtbaren Flächen gelten nicht als Mangel.
Wir treten bereits jetzt unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorlieferanten bei Glas, Füllungen oder Beschlägen an den Besteller ab. Der Besteller kann Gewährleistungsansprüche gegen uns nur geltend machen, wenn er zuvor erfolglos unseren Vorlieferanten aufgrund der abgetretenen Gewährleistungsansprüche gerichtlich in Anspruch genommen hat.
Glas
Standardwärmeschutzglas ist Isolierglas UG 1.1 W/m2K (4/16/4) inkl. warme Kante (Farbe schwarz) im Fensterpreis inkl. die Verklebung der Isolierglasscheiben ist Lieferstandard (ausgenommen Festverglasung und große Scheiben der Schiebeanlagen, inkl. Hebe-Schiebe-Türen).
Ersatzscheiben
Glas ist ein sehr leicht zu Bruch gehender Artikel. Wir bitten daher um Verständnis, dass, wenn ein Fenster mit defekter Scheibe geliefert werden sollte, wir ausschließlich eine kostenfreie Nachlieferung der Scheibe gewähren und nicht für die entstehenden Aufwendungen aufkommen. Diese gehen zu Ihren Lasten.
Bei verklebten Scheiben wird i.d.R. ein neuer Flügel geliefert. Dies beschleunigt den Scheibenwechsel. Die entstehenden Austauschkosten gehen zu Ihren Lasten.
Bei Neubestellung von Scheiben können diese mit Flügel geordert werden. Die Kosten für den Flügel werden auf Basis der Preisliste berechnet.
Bei eigenständigem Verkleben der Isolierglasscheiben ist ein mit dem Randverbund verträgliches Klebemittel zu verwenden! Die technischen Parameter fragen Sie bitte an. Bei Bedarf kann ein Reparatur-Klebeset geordert werden.
Für evtl. Glasreklamationen gelten grundsätzlich die visuellen Richtlinien der Isolierglashersteller.
Für die vorgegebene Glasstatik bzw. den Einsatz von speziellen Glasaufbauten (TRAV o.ä.) ist grundsätzlich der Besteller verantwortlich.
Die Glasstatik ist abhängig vom Einsatz der Fenster / Türen in Bezug auf Höhe, Windlastzone, länderbezogene Flächen, baurechtlichen Vorgaben etc. Die Prüfung und Freigabe dieser obliegt dem Fachhändler. Für evtl. spätere Reklamationen kann die Firma MM-Fenstertechnik GmbH nicht haftbar gemacht werden. Evtl. sich aus den vorgenannten Gründen ergebende Änderungen der Glasausführung können Änderungen der Preise, Lieferzeiten und Liefermöglichkeiten hervorrufen. Im übrigen wird hierbei auch auf die DIN 18008 verwiesen (Einsatz von bruchsicherem Glas bis 0,8 m von frei zugänglichen Flächen ab Oberkante Fußboden etc.). Auch hier obliegt die Verantwortung der Einhaltung der DIN dem Besteller.
Beschlag/Olive
Abweichende Griffsitzhöhen sind auf Anfrage gegen einen Mehrpreis von 50,00 €/Flügel abzgl. Händlerrabatt zzgl. ges. MwSt. möglich.
Bei innenseitig sichtbaren Beschlagsteilen ist die Beschlags- u. Olivenfarbe wie folgt:
Wasserschlitzkappen lose im Beipack
Verstärkungen
Der Einsatz von Stahlprofilen richtet sich nach den statischen Anforderungen und wird ggf. zusätzlich berechnet.
Dichtungen
Dübelbohrungen
Auf Wunsch bekommen sie Dübellöcher ohne Mehrpreis in 6,0 mm Durchmesser (links und rechts im Rahmenprofil)
Rollladen
Bitte beachten Sie die Hinweise in der separaten Rollladenpreisliste im Kapitel Rollladensysteme bei Kombination der verschiedenen Fenstersysteme mit Rollläden!
Wartungs- und Bedienungsanleitungen
Besondere Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fenster, Beschläge und Rollläden stehen abrufbar bei uns bereit.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu ersetzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht: Dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag.